Antragstellung von 03. Oktober 2022 bis einschließlich 28. April 2023 möglich
Anträge auf Gewährung der Heizkostenunterstützung können vom
03. Oktober 2022 bis einschließlich 28. April 2023
bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingebracht werden. Von dortiger Stelle ist das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen und sind die von den Gemeindebediensteten mittels der WEB -Applikation eingegebenen Daten in der Folge an das Land Kärnten weiterzuleiten.
Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen in Kopie anzuschließen:
- Sämtliche monatlichen Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen
Die Antragsvoraussetzungen müssen jeweils zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch die Hauptwohnsitzgemeinde, die Auszahlung erfolgt durch das Land Kärnten.