Informationen zur Volksbefragung 2025
Die Kärntner Landesregierung hat mit Verordnung vom 15. Oktober 2024 für Sonntag, den 12. Jänner 2025 eine Volksbefragung angeordnet und als Stichtag den 22. Oktober 2024 bestimmt.
Abstimmungstag: 12. Jänner 2025
Fragestellung: „Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“
Abstimmungsgebiet: Bundesland Kärnten
Stichtag: 22. Oktober 2024
Wer ist stimmberechtigt?
Gemäß § 8 Abs. 1 K-VbefrG in Verbindung mit § 17 K-LTWO sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Tag der Abstimmung das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und im Land Kärnten ihren Hauptwohnsitz haben, stimmberechtigt.
Voraussetzungen für das Stimmrecht sind somit:
a) das Alter (Vollendung des 16. Lebensjahres am 12. Jänner 2025)
b) die österreichische Staatsbürgerschaft am Stichtag
c) der Hauptwohnsitz in Kärnten am Stichtag
d) keine Wahlausschließungsgründe (§ 18 K-LTWO) am Stichtag
Amtliche Wahlinformation
Bis spätestens 30. Dezember 2024 werden die amtlichen Wahlinformationen an die Stimmberechtigten zugestellt.
Stimmkarten
Bei dieser Volksbefragung wird es die Möglichkeit geben, auch mittels Stimmkarten (Wahlkarten) das persönliche Wahlrecht auszuüben.
Stimmberechtigte, die voraussichtlich am Befragungstag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen, wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen oder wegen Aufenthalts im Ausland, haben Anspruch auf Ausstellung einer Stimmkarte.
Wie beantrage ich eine Stimmkarte
Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten können ab der Wahlausschreibung laufend bei der Gemeinde Gitschtal, 9622 Weißbriach 202 oder unter www.wahlkartenantrag.at unter Vorlage eines Identitätsausweises (z.B. amtlicher Lichtbildausweis oder einer anderen persönlichen Urkunde) eingebracht und müssen begründet werden.
Eine telefonische Beantragung ist NICHT möglich!
Endtermin für die mündlichen Anträge auf Ausstellung von Stimmkarten ist der zweite Tag vor dem Befragungstag, das ist der 10. Jänner 2025, 12.00 Uhr. Schriftliche Anträge auf Ausstellung von Stimmkarten können bis zum vierten Tag vor dem Befragungstag, das ist der 8. Jänner 2025, gestellt werden.
Wenn eine Stimmkarte beantragt wurde, darf der Wähler nur mehr mit der Stimmkarte seine Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise er wählen möchte. Ebenso kann kein Duplikat für z.B. abhanden gekommene Stimmkarten ausgestellt werden.
Stimmkarten werden rund 4 Wochen vor dem Wahltag erhältlich sein.
Anträge auf Ausstellung von Stimmkarten können ab der Wahlausschreibung laufend bei der Gemeinde Gitschtal, 9622 Weißbriach 202, eingebracht werden.
Für die Beantragung einer Stimmkarten verwenden Sie bitte folgenden Link: www.wahlkartenantrag.at
Wo kann ich abstimmen?
Für den Bereich der Gemeinde Gitschtal wurden folgende Stimmlokale eingerichtet:
Gemeinde- und Sprengelwahlbehörde 01, Weißbriach:
Wahllokal: Weißbriach, Kultursaal – barrierefrei erreichbar
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sprengelwahlbehörde 02, St. Lorenzen/G:
Wahllokal: St. Lorenzen/G, Ehem. Volksschule – barrierefrei erreichbar
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ein Tipp: Nehmen Sie bitte Ihre „Amtliche Wählerinformation“ mit ins Wahllokal, damit man Sie schneller im Wählerverzeichnis findet.