Förderung: Tausch erneuerbarer Heizungssysteme

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Unterkategorie Ein- und Zweifamilienhaus

Für Leistungen ab 01.07.2024 gibt es vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine Förderung für den Tausch erneuerbarer Heizsysteme für Privatpersonen.

 

Wer kann einreichen?

Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, die sowohl Bauberechtigte als auch (Mit)Eigentümer:innen oder Mieter:innen eines Ein- bzw. Zweifamilienhaus sowie Reihenhaus sind.

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird u.a. der Tausch eines bestehenden, erneuerbaren, aber veralteten und ineffizienten Heizungssystems gegen ein neues, klimafreundliches Heizungssystem.

Der Tausch von bestehenden Wärmepumpen oder Holzheizungen, sofern diese mind. 15 Jahre alt sind, wird ebenfalls gefördert.

Es erfolgt keine Einkommensprüfung, weiters kann die Bundesförderung mit Landesförderungen kombiniert werden.

 

Weitere Informationen zum Förderablauf sowie zu den genauen Voraussetzungen finden Sie unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/tausch-erneuerbare-ein-zweifamilienhaus.