Gebührenbremse - Zweckzuschussgesetz

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Information an die BürgerInnen

Der Bund gewährt dem Land Kärnten einen einmaligen Zweckzuschuss in der Höhe von € 9.437.902,00 zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen. Gemäß § 2 des Gebührenbremse Zweckzuschussgesetztes erlässt die Kärntner Landesregierung diese Richtlinie für den Verteilungsvorgang und für die Verwendung der Mittel an die Gemeinden des Bundeslandes Kärnten

Die Verteilung der Mittel richtet sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl. Die Gemeinde Gitschtal hat € 20.544,00 (€ 16,72 je Einwohner/in – Stand 31.10.2021) erhalten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.04.2024 den Beschluss gefasst, den gesamten Beitrag zur Abgangsdeckung im Gebührenhaushalt Müll einzusetzen.

Die Abfallbeseitigung ist ein wesentlich engerie- und personallastiger Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit indem sich nicht nur steigende Energiekosten niederschlagen, sondern auch Kostensteigerungen, die in den Verträgen mit Müllentsorgungsunternehmen enthalten sind. Durch den Einsatz der Gebührenbremse im Betrieb der Müllbeseitigung konnte zumindest für das Jahr 2024 eine Aussetzung der Erhöhung der Müllgebühren gewährleistet werden. Es ist jedoch anzuführen, dass eine Gebührenanhebung für das Jahr 2025 aufgrund der inflationsbedingten Kostensteigerungen nicht verhindert werden kann.