Informationen zur Europawahl 2024

Was und wer wird am 09. Juni 2024 gewählt?
Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre. In allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird zwischen Donnerstag, 6. und 9. Juni 2024 gewählt. In Österreich findet die Europawahl auf Grund der Verordnung der Bundesregierung einheitlich am Sonntag, den 09. Juni 2024 statt. Im Rahmen der Wahlausschreibung wurde auch der Stichtag mit 26. März 2024 bestimmt.
Für Österreich können bei der kommenden Europawahl 20 Mitglieder (bisher 19 Mitglieder) gewählt werden.
Weitere wichtige Hinweise zur Europawahl 2024 erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres unter www.bmi.gv.at/wahlen unter Anwahl des Buttons „Europawahl 2024“.

 

Wer ist wahlberechtigt?
Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • spätestens am Tag der Wahl (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
  • ÖsterreicherIn oder UnionsbürgerIn mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder AuslandsösterreicherIn
  • am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (sofern Sie nicht AuslandsösterreicherIn sind) und
  • kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt.

 

Wahlkarte / Briefwahl
Sollten Sie sich am Wahltag (9. Juni 2024) nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben.
Die Briefwahl kommt insbesondere für WählerInnen in Frage, die sich am Wahltag nicht am Ort ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis aufhalten. Die Briefwahl ist aber auch durch WählerInnen möglich, die sich am Wahltag in einem Spital aufhalten oder auf Grund von Bettlägerigkeit oder mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht das für sie vorgesehene Wahllokal am Wahltag aufsuchen können. Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte. Diese können Sie bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevi­denz Sie eingetragen sind, beantragen.

W i c h t i g !
Wahlkarten können nur persönlich, schriftlich oder per E-Mail unter Vorlage eines Identitätsausweises (z.B. amtlicher Lichtbildausweis oder einer anderen persönlichen Urkunde in Kopie) durch den jeweiligen Wahlberechtigten am Gemeindeamt Gitschtal, 9622 Weißbriach 202, beantragt werden.

Die telefonische Beantragung einer Wahlkarte ist NICHT möglich!

Bei einem Wahlkartenantrag mittels Internet mit qualifizierter elektronischer Signatur entfällt die Vorlage des Identitätsausweises. Für die Beantragung einer Wahlkarte verwenden Sie bitte die Plattform www.wahlkartenantrag.at.

Eine Beantragung der Wahlkarte ist ab sofort möglich - diese wird umgehend nach Einlangen der Drucksorten (voraussichtlich Anfang Mai) zugesendet.

Die Antragstellung ist bei schriftlichen Anträgen bis Mittwoch, den 05. Juni 2024 und bei mündlichen (persönlichen - nicht telefonischen) Anträgen bis Freitag, den 07. Juni 2024 bis 12:00 Uhr möglich. Verspätet einlangende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Ein Tipp: Bei der Wahlkartenanforderung wollen Sie auch auf den erforderlichen Postweg Rücksicht nehmen, da die Wahlkartensendungen in eingeschriebener Form übermittelt werden müssen. Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahl­karte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.

Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein blaues, ungummiertes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen.

Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie

  • zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das blaue, ungummierte Wahlkuvert entnehmen, dann
  • den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
  • den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert legen, das Wahlkuvert zurücklegen, anschlie­ßend
  • durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimm­zettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich
  • die Wahlkarte zukleben und
  • dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt; Sie können die Wahlkarte z. B. in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben.

Bei postalischer Beförderung trägt der Bund die Kosten für das Porto, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.
Am Wahltag kann die bereits zur Briefwahl verwendete Wahlkarte auch bei jeder Bezirkswahlbehörde abgegeben werden. Auch eine Abgabe in jedem Wahllokal – solange dieses geöffnet hat – ist möglich; es erfolgt dann eine Weiterleitung an die Bezirkswahlbehörde.

Wählen mit Wahlkarte vor einer Wahlbehörde:
Mit der Wahlkarte kann auch am Wahltag (So., 09. Juni 2024) in allen von der Gemeinde festgelegten Wahllokalen die Stimme abgegeben werden. Bei der Ausübung des Wahlrechtes am Wahltag (09. Juni 2024) mittels Wahlkarte vor einer Wahlbehörde übergibt der Wähler seine unverwendete Wahlkarte dem Wahlleiter und weist seine Identität mittels Lichtbildausweis nach. Nach der Stimmabgabe durch den Wahlkartenwähler in der Wahlzelle wirft der Wähler das Wahlkuvert selbst in die Wahlurne ein. Will der Wähler dies nicht tun, so übergibt er das Wahlkuvert zum Einwurf in die Wahlurne dem Wahlleiter.

Wählen mit der Wahlkarte im Heimatwahlsprengel:
Wenn sich der Wähler entgegen der ursprünglichen Annahme, am Wahltag doch im eigenen Wahlsprengel aufhält und dort seine Stimme abgeben will, ist dies durchaus möglich. Jedoch ist es unbedingt erforderlich, die ausgestellte Wahlkarte zur Wahlhandlung mit zu nehmen und der dortigen Wahlleiterin zu übergeben.

ACHTUNG: Ist die Wahlkarte bereits unterschrieben oder verschlossen, kann eine persönliche Wahl nicht mehr erfolgen! Hier ist nur mehr die Abgabe der Wahlkarte möglich!

 

Wo kann ich wählen?
Rund zwei Wochen vor der Wahl wird eine „Amtliche Wahlinformation“ an jede Wahlberechtigte über­mittelt. Diese informiert Sie, in welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie Ihre Stimme am Wahltag, dem 09. Juni 2024 abgeben können.
Sollte durch die Wählerin keine Wahlkarte beantragt worden sein, kann die Stimme für die Europawahl 2024 nur im zustän­digen Wahl­sprengel abge­geben werden.Für den Bereich der Gemeinde Gitschtal werden für den Wahltag folgende Wahllokale eingerichtet:

Gemeinde- und Sprengelwahlbehörde 01, Weißbriach:
Wahllokal: Weißbriach, Kultursaal – barrierefrei erreichbar
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sprengelwahlbehörde 02, St. Lorenzen/G:
Wahllokal: St. Lorenzen/G, Feuerwehrhaus – barrierefrei erreichbar
Wahlzeit: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ein Tipp: Nehmen Sie bitte Ihre „Amtliche Wählerinformation“ mit ins Wahllokal, damit man Sie schneller im Wählerverzeichnis findet.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bmi.gv.at/