gitschtal

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Gitschtal ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 (§ 46 ff.) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus WCAG 2.2 AA sowie den Vorgaben des Europäischen Standards EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für gitschtal.gv.at .

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • 1.1.1: Non-text Content – Nicht alle Bilder auf der Website oder in zur Verfügung gestellten Dokumenten verfügen über geeignete Alternativtexte. Fehlende oder unzureichende Beschreibungen können dazu führen, dass Screenreader-Nutzer*innen wichtige Informationen nicht erfassen können.
  • 1.3.1: Info und Beziehungen – Die Inhalte sind nicht durchgängig semantisch korrekt strukturiert, insbesondere in Bezug auf die Überschriftenhierarchie. Teilweise fehlen Ebenen oder sie werden nicht nachvollziehbar eingesetzt, was die Orientierung und das Textverständnis für Screenreader-Nutzer*innen erschwert.
  • 1.4.5: Images of Text – Auf der Website sowie in Dokumenten werden vereinzelt Bilder mit Textinhalten verwendet. Diese Texte sind nicht immer durch Alternativtexte oder im Fließtext zugänglich gemacht, was die Nutzung durch assistive Technologien einschränkt.
  • 1.4.12: Text Spacing – Die Gestaltung der Website erlaubt nicht vollständig die Anpassung von Textabständen (z. B. Zeilenhöhe, Wort- oder Zeichenabstand) gemäß den Richtlinien. Dies kann die Lesbarkeit besonders für Menschen mit Seh- oder kognitiven Einschränkungen beeinträchtigen.
  • 2.4.4: Link Purpose (In Context) – Einige Links auf der Website oder in Dokumenten sind nicht ausreichend beschrieben, sodass Ziel und Funktion nicht klar ersichtlich sind. Das erschwert insbesondere Nutzer*innen von Screenreadern die Navigation und Orientierung.
  • 2.4.7: Focus Visible – Auf den Detailseiten von Nachrichten- und Veranstaltungsbeiträgen ist der sichtbare Fokus bei der Tastaturnavigation – vor allem bei Buttons zur Rückkehr zur Übersicht – nicht durchgehend sichergestellt. Dies beeinträchtigt die Nutzbarkeit mit der Tastatur.
  • PDF-Dokumente – Die auf der Website angebotenen PDF-Dateien sind nicht barrierefrei gestaltet. Es fehlen beispielsweise strukturierende Tags, Alternativtexte für Grafiken oder eine sinnvolle Lesereihenfolge, wodurch die Nutzung mit assistiven Technologien stark eingeschränkt oder unmöglich ist.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Ältere Dateien und Inhalte von Dritten – Einige PDF- oder Office-Dokumente auf der Website – insbesondere ältere Inhalte sowie Dateien von externen Quellen – liegen nicht in barrierefreier Form vor. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung dieser Dokumente wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden und ist derzeit nicht realisierbar.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.07.2025 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 02.07.2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind bemüht, unsere Website möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Sollten Ihnen dennoch Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder falls Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Bitte senden Sie Ihr Feedback oder Ihre Anfragen zur Barrierefreiheit per E-Mail an:  gitschtal@ktn.gde.at 

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde einreichen. Die Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Gleichbehandlungsstelle Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.